Eingangsverfahren
Was bedeutet Eingangsverfahren (EV)?
Im Regelfall von 3 Monaten wird geprüft, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für den behinderten Menschen zur Teilnahme am Arbeitsleben ist.
Es wird eingeschätzt, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten der behinderte Mensch bereits besitzt, in welchen Bereichen eine Förderung sinnvoll ist und welche Werkstatttätigkeit in Betracht kommt. In dieser Zeit zahlt der zuständige Kostenträger ein Ausbildungsgeld von 80,00 €. Ab 01.08.2019 erhöht sich der Satz auf 117,00 € monatlich.
Bevor die Eingliederung eines Kandidaten in die Werkstatt vollzogen wird, sind eine Reihe von Sachverhalte innerhalb eines Aufnahmegesprächs zu klären:
Im Regelfall von 3 Monaten wird geprüft, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für den behinderten Menschen zur Teilnahme am Arbeitsleben ist.
Es wird eingeschätzt, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten der behinderte Mensch bereits besitzt, in welchen Bereichen eine Förderung sinnvoll ist und welche Werkstatttätigkeit in Betracht kommt. In dieser Zeit zahlt der zuständige Kostenträger ein Ausbildungsgeld von 80,00 €. Ab 01.08.2019 erhöht sich der Satz auf 117,00 € monatlich.
Bevor die Eingliederung eines Kandidaten in die Werkstatt vollzogen wird, sind eine Reihe von Sachverhalte innerhalb eines Aufnahmegesprächs zu klären:
- bisheriger Lebens- und Bildungsverlauf
- Familiäre Situation
- Eventueller beruflicher Werdegang
- Eventuelle Heimaufenthalte
- Anamnese, besondere Erkrankungen, Therapiemaßnahmen
- Interessensgebiete
- Vorhandene Fähigkeiten und Fertigkeiten
- Finanzielle Situation