Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um die Rathenower Werkstätten
  • Die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind Einrichtungen zur Eingliederung und Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - berufliche Rehabilitation
  • In den Werkstätten können alle behinderten Menschen betreut und gefördert  werden, die aufgrund der Art und Schwere ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig werden können (§ 136 (1) SGB IX).
  • Es kann erwartet werden, dass sie nach Teilnahme an der Maßnahme im Berufsbildungsbereich ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit erbringen werden und die Gemeinschaftsfähigkeit gegeben ist (§ 136 (2) SGB IX).
  • Hierzu wird eine Kostenübernahme vom zuständigen Kostenträger benötigt. Dazu können Sie einen Antrag u.a. bei der Agentur für Arbeit oder beim zuständigen Rententräger stellen, diese Stellen stehen Ihnen auch bei Fragen beratend zur Seite.
  • Anschließend wird der Fachausschuss (Werkstattvertreter, Vertreter der Agentur für Arbeit, Vertreter des Rentenversicherungsträgers sowie einem Vertreter der Sozialagentur) eine Empfehlung aussprechen, die eine Aufnahme in die Werkstatt beinhaltet.
  • Nachfolgend findet ein Aufnahmegespräch in den Räumlichkeiten des Begleitenden Dienstes statt.
Im November ist die Planung der Urlaubsangebote für das folgende Jahr abgeschlossen.
Alle behinderten Mitarbeiter der Firma erhalten einen Brief mit den Angeboten und dem Anmeldebogen. Dieses muss, bei Bedarf, schnellstmöglich ausgefüllt und wieder abgegeben werden.
Die Teilnahme an den Urlaubsfahrten erfolgt nach Posteingang der einzelnen Anmeldungen.

Als erstes muss Kontakt zur IJGD aufgenommen werden.
Weitere Infos dazu siehe Oben "Über Uns" -> FSJ oder auf www.ijgd.de



Unser Spendenkonto:


Konto: 38 61 00 02 44
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In der Regel findet die Ausbildung 3 Monate im Eingangsverfahren und anschließend 2 Jahre im Berufsbildungsbereich statt.