1. Geltungsbereich
Alle Aufträge werden grundsätzlich nur zu diesen Bedingungen angenommen und ausgeführt. Durch Erteilung von Aufträgen erkennen die Besteller diese Bestimmungen an. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
2. Angebote
Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise, Termine der Dienstleistungen und Liefertermine freibleibend. Sie haben längstens einen Monat ab dem Ausstellungsdatum Gültigkeit.
3. Preise
Alle genannten Preise sind Bruttopreise inkl. gesetzliche Mehrwertsteuer.
4. Lieferung
4.1. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab „Werk“, unverpackt auf Gefahr des Bestellers (Ausgenommen sind Transporte der Rathenower Werkstätten gGmbH).
4.2. Maßgebend für die Erfüllung von Liefertermine ist der Tag der Versendung bzw. Lieferung durch uns. Verzögern sich Durchführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, wird der Lieferant insoweit von der Verpflichtung zur Einhaltung von vereinbarten Lieferterminen frei.
4.3. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen für Mängel an unseren Leistungen, die durch Fehler oder Mängel der vom Auftraggeber gestellten Materialien, Teile, Vorrichtungen, Werkzeuge oder Maschinen verursacht sind, haften wir nicht. Wir sind berechtigt einen zusätzlichen Bearbeitungsaufwand in Rechnung zu stellen, der uns aus solchen Fehlern und Mängel erwächst.
4.4. Im Falle höherer Gewalt, Arbeitskämpfe oder unvorhersehbarer Ereignisse im Betrieb des Lieferers oder eines seiner Unterlieferanten entbinden den Lieferanten von der Einhaltung der Lieferfrist bzw. berechtigen ihn für den Fall, dass die Lieferung oder Dienstleistung unmöglich wird, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In diesen Fällen hat der Lieferer den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt des betreffenden Ereignisses zu unterrichten.
5. Dienstleistung
Verzögern sich Durchführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, wird der Dienstleister insoweit von der Verpflichtung zur Einhaltung von vereinbarten Terminen frei. Für Dienstleistungen gelten ebenfalls die unter 4.4. beschriebenen Sachverhalte.
6. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit der Absendung vom Werk bzw. Auslieferungslager auf den Besteller über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf Weisung und Kosten des Bestellers. Ausgenommen sind vereinbarte Transporte der Rathenower Werkstätten gGmbH.
7. Zahlung
Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen netto ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind wir zur Zurückhaltung weiterer Lieferungen berechtigt (§§ 273, 320 BGB). Bei Zahlungsverzug sind wir nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, die Arbeiten einzustellen, alle bisher erbrachten Leistungen abzurechnen und Schadenersatzansprüche zu stellen. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsbedingungen werden sofort sämtl. Forderungen fällig.
8. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine Verpfändung oder Übereignung an Dritte ist unzulässig.
9. Abnahme
Die Abnahme der Lieferungen oder Dienstleistungen hat nach angezeigter Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen oder -lieferungen. Hat der Auftraggeber die Lieferung oder Leistung bzw. einen Teil davon übernommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von vierzehn Kalendertagen als erfolgt.
10. Gewährleistung/Mängelrüge
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Empfang der Ware bzw. Dienstleistung schriftlich, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen gerügt werden. Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel nach erfolgter Abnahme ist ausgeschlossen. Andere Mängelrügen müssen ebenso schriftlich angezeigt werden und unterliegen den gesetzlichen Fristen. Vorher und ohne Zustimmung des Lieferanten vorgenommene Veränderungen an Lieferungen (Produkten) oder Dienstleistungen schließen jeden Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung aus. Dem Lieferanten / Dienstleister muss Gelegenheit zur Prüfung an Ort und Stelle gegeben sein. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt kostenlose Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann Minderung verlangt werden.
11. Haftung
Die Haftung des Lieferanten / Dienstleister richtet sich ausschließlich nach diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Alle hierhin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche - auch Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen; es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch den Lieferer / Dienstleister, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
12. Gerichtstand
Gerichtsstand für beide Teile ist das Amtsgericht in 14712 Rathenow, Bahnhofstr. 19.
Anschrift
Rathenower Werkstätten gGmbH
Mitglied im Paritätischen LV Brandenburg e.V.
Heidefeldstraße 17
14712 Rathenow
Telefon (03385) 5341 -3
eMail info@rathenower-werkstaetten.de
Mitglied im Paritätischen LV Brandenburg e.V.
Heidefeldstraße 17
14712 Rathenow
Telefon (03385) 5341 -3
eMail info@rathenower-werkstaetten.de